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Der im gewöhnlichen Sprachgebrauch verwendete Begriff der „Taubheit“ ist streng genommen nicht präzise und bedarf einer weiteren Spezifikation. Denn je nach dem, ob der Hörverlust ein Ohr oder beide Ohren betrifft, spricht man von einseitiger Taubheit oder Gehörlosigkeit. Dabei ist die Gehörlosigkeit weiter zu unterteilen in „absolute“ und „praktische“. Erstere ist bei einem Hörverlust von mehr als 60 dB im Bereich zwischen 125 und 250 Hertz sowie von mehr als 100 dB im restlichen Frequenzbereich gegeben, wobei letztere bei einem Hörverlust zwischen 85 und 100 dB vorliegt. Bei der praktischen Gehörlosigkeit lässt sich also immerhin noch eine Teilfunktion des Innenohres nachweisen, was vor allem für die Behandlungsmöglichkeiten von Bedeutung ist.
Inhaltsverzeichnis
In Abgrenzung zur Taubheit, versteht man unter Schwerhörigkeit „nur“ eine – ggf. strak – beeinträchtigte Hörwahrnehmung. Welcher der beiden Fälle vorliegt, lässt sich mittels Durchführung eines Hörtests ermitteln. Dabei wird der Hörverlust im sogenannten Hauptsprachbereich festgestellt. Es wird zwischen leichten (20 bis 40 dB), mittelgradigen (ab 40 dB) und schweren (ab 60 dB) Hörminderungen unterschieden. Von so genannter Resthörigkeit spricht man bei einem Hörverlust zwischen 90 und 100 dB. Wie bereits erläutert, beginnt ab dem darüber liegenden Bereich von über 100 dB die Taubheit.
Die Ursachen für eine Taubheit können sehr unterschiedlicher Natur sein und sind in einigen Fällen sogar nicht ermittelbar. Grundsätzlich unterscheidet man aber zwischen „angeborenen“ und „erworbenen“ Schädigungen. In 15-20 Prozent der Fälle einer beidseitigen Taubheit ist diese angeboren und entweder auf erbliche Faktoren oder besondere Schwangerschaftsumstände zurückzuführen. Zu den häufigsten bekannten Ursachen zählen im Übrigen:
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Eine „echte“ Taubheit ist irreversibel, lässt sich in der Regel also nicht rückgängig machen. Ist diese beidseitig ausgebildet, stellt der Einsatz von Hörgeräten keine Behandlungsmöglichkeit dar. Stattdessen kommt aber eine Operation in Betracht, bei der dem Betroffenen ein so genanntes Cochlear-Implantat eingesetzt wird. Cochlea-Implantate (CI) sind elektronische Hörhilfen für Gehörlose oder hochgradig Schwerhörige, die das Aufnehmen von akustischen Signalen wieder möglich machen. Dabei nimmt ein Mikrofon in Form eines Hörgerätes die Geräusche auf und leitet sie an die Sendespule weiter, welche über einen Magneten mit dem Implantat verbunden ist. Das Implantat wandelt die Signale in elektrische Impulse um und leitet sie an die Elektrodenträger weiter. Anschliessend stimulieren die Elektroden die Hörnervenfasern in der Cochlea, sodass ein Höreindruck entsteht. Ein solches Implantat ist deshalb nur für Menschen sinnvoll, deren Hörnerv intakt ist.
Verfügt die von der Taubheit betroffene Person hingegen noch über ein bestimmtes Resthörvermögen, können in vielen Fällen Hörgeräte Abhilfe schaffen, sodass es keiner Operation bedarf. Liegt eine einseitige Schwerhörigkeit oder Taubheit vor, kommen vor allem so genannte CROS-Hörgeräte respektive BiCROS-Hörgeräte in Betracht.
Die Abkürzung CROS steht für „Contralateral-Routing-Of-Signal“, was so viel bedeutet wie die Übertragung akustischer Signale auf die gegenüberliegende Seite. Die Besonderheit dieser Lösung besteht darin, dass sich das Mikrofon nicht wie bei gewöhnlichen Hörgeräten in der Nähe zum Hörer befindet, sondern auf der Seite des betroffenen Ohres. Von dort aus übermittelt es den Schall an das gesunde Ohr. Auf diese Weise wird das so genannte „Richtungshören“ für das Gehirn wieder möglich.
Eine BiCROS-Versorgung ist für Menschen sinnvoll, die auch auf dem besseren Ohr unter einem starken Hörverlust leiden. Im Gegensatz zum CROS-System befindet sich ein Mikrofon an beiden Ohren. Das BiCROS-Hörsystem leitet die akustischen Signale sodann unter zusätzlicher Verstärkung des Schalls an das besser hörende Ohr weiter.